Gorleben ist 'raus! - Der lange Atem hat sich gelohnt!
Der Salzstock Gorleben ist ungeeignet als Endlager für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle
Das wissenschaftliche Urteil der Geologen ist eindeutig. „Damit greift die Regelung des §36 Abs. 1 S.5 Nr.1 StandAG, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird.“ So hieß es in der Pressekonferenz der aktuell zuständigen BGE am 28. September 2020.
Jubel ist in Lüchow-Dannenberg nicht ausgebrochen.
Manche haben geweint, weil ihr Lebensziel erreicht wurde. Viele tun so, als sei nichts weiter gewesen. Doch es ist wichtig, die historische Dimension dieser wissenschaftlich, nicht politisch getroffenen Feststellung zu benennen. Von Anfang an, also bereits vor der Benennung des Standortes Gorleben 1977 als Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum, war Geologen klar, dass der Salzstock Gorleben nicht als Endlagerstandort geeignet ist.
Obgleich dies wissenschaftlich erwiesen war entstand die Paradoxie, dass erkennbar unsinnige Behauptungen von den Verantwortlichen in Regierungen und Industrie zur Leitlinie wurden. Weisungsgebundene Beamte und finanziell abhängige Wissenschaftler und Ingenieure haben wider besseres Wissen 43 Jahre lang einen ungeeigneten Standort erzwungen. Man hat mit Castor-Transporten nach Gorleben nicht Atommüll lagern wollen, sondern gegenüber der evangelischen Kirche als einziges Ziel benannt, man wolle den Widerstand in der Bevölkerung brechen.
Die evangelische Kirche hat auf allen Ebenen, beginnend mit einem Beschluss des Kirchenvorstandes Gartow am 1988 über eine öffentliche Erklärung der Kirchenkreise Lüchow und Dannenberg im Februar 1990, über die Landeskirche bis in die höchste Ebene der EKD mit stets einstimmigen Beschlüssen gemeinsame ethisch begründete Forderungen erhoben: Die Produktion von Atommüll ist einzustellen. Es braucht wissenschaftliche Kriterien, Transparenz im Verfahren und eine alternative Standortsuche unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Wären diese klar formulierten Anforderungen 1990 gehört worden, wären wir jetzt 30 Jahre weiter bei der Suche nach einem bestmöglichen Standort, der für 1 Million Jahre sicher sein soll.
Um das vollkommen zerstörte Vertrauen für den nun anlaufenden Suchprozess neu aufzubauen ist die Bundesregierung gefordert, die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt am 29. September 1989 schriftlich vorgelegte Zusage einzulösen. Die Anlagen in Gorleben müssen entsprechend dem Bergrecht unverzüglich zurückgebaut werden. Es dürfen keine Steuergelder mehr in den Offenhaltungsbetrieb fließen. Unverzüglich ist ein Abschlussbetriebsplan zu erstellen und umzusetzen. Das hat die Kirchenkreissynode Lüchow-Dannenberg ohne Gegenstimmen beschlossen.
Da das Konzept für das Genehmigungsverfahren der Zwischenlager bereits 2028 fertig vorzuliegen hat und bis zur Erschließung des Endlagers ein Zeitraum von mindestens 3 Generationen zu planen ist, macht es keinen Sinn, an einem einzigen Standort ein Verfahren ohne Gesamtkonzept voranzutreiben. Der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg fordert daher die Einsetzung eines gesellschaftlichen Begleitgremiums für die Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen.
Wenn beide Voraussetzungen geschaffen sind wird die Grundlage geschaffen sein, dass der Kirchenkreis sich aktiv an der Suche nach dem bestmöglichen Standort für ein Endlager beteiligen kann.
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